28.04.2015 11:55 Uhr, Quelle: Heise
BGH: Markenbeschwerden bei Google grundsätzlich zulässig
Nach einer BGH-Entscheidung sind pauschale Markenbeschwerden bei Google zwar zulässig, im Einzelfall muss dennoch die Schutzwürdigkeit geprüft werden. Verklagt war im konkreten Fall der Uhrenhersteller Rolex, der das Verfahren verloren hat.
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