Laut einem Gesetz von 1900 darf Heiratsvermittlung nichts kosten - darauf beruft sich nun ein Urteil des Amtsgerichts Hamburg, und eine Nutzerin eines Vermittlungsportals muss ihre Beiträge nicht zahlen. Eine Berufung ist nicht möglich. (Verbraucherschutz, Rechtsstreitigkeiten)