Die Schweizer Polizei hatte sich in den letzten Monaten mit der Frage auseinanderzusetzen, inwieweit ein Rechner oder seine Programmierer für Zufallskäufe im Rahmen einer Kunstaktion verantwortlich gemacht werden können. Letztlich entschied man sich dafür, das Treiben eher gelassen hinzunehmen.