Die Bundesregierung bleibt in ihrem Vorhaben, Kunden die Wahlfreiheit beim eingesetzten Router zu ermöglichen, auf Kurs. Der Referentenentwurf zur Gesetzesänderung wurde der Europäischen Union zur Bestätigung übermittelt. Von der Kritik der betroffenen Unternehmen zeigt sich der Entwurf unbeeindruckt.