15.04.2015 12:28 Uhr, Quelle: Heise
Zehn Wochen Speicherfrist: Neue Vorratsdatenspeicherung vereinbart
Das Bundesjustizministerium und das Innenministerium haben sich auf eine erneute Einführung der Vorratsdatenspeicherung geeinigt. Die läuft nun unter dem Label "Höchstspeicherfristen für Verkehrsdaten", die maximal 10 Wochen betragen sollen.
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