Der Weiterverkauf digitaler Medien ist seit bereits Jahren ein Thema, bei dem Konsumentenschützer mit Anbietern von Inhalten im Clinch liegen. Erstere meinen, dass man E-Books und Co. gleich behandeln sollte wie herkömmliche Medien, letztere sehen Weitergabe digitaler Inhalte als nicht rechtmäßig an. Die deutsche Buchbranche hat nun vor Gericht (ein weiteres Mal) Recht bekommen.