Öffentliche WLAN-Hotspots mit mehr als 10.000 Teilnehmern müssen ab dem 31. März 2016 über sämtliche Techniken verfügen, die erforderlich sind, um den Telefon- und Datenverkehr zu überwachen. Das geht aus einer Anordnung der Bundesnetzagentur hervor, die der Wirtschaftswoche vorliegt.