Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Überwachen eines Handy-Telefonats zwischen Anwalt und Mandant das Fernmeldegeheimnis und die Berufsfreiheit des Advokaten verletzt. Eine solche Abhörmaßnahme stehe in unlösbarem Widerspruch zur Rechtsgarantie der freien Konversation zwischen Strafverteidiger und Beschuldigtem, erklärten die Richter in einem heute in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss.