Die Festschreibung eines Pfands auf deaktivierte SIM-Karten bleibt auch in einem nachfolgenden Urteil des Oberlandesgericht Schleswig-Holstein untersagt. Zudem sieht das Gericht die Voraussetzungen für eine Gewinnabschöpfung der Einnahmen aus einer sogenannten „Nichtnutzergebühr“ als gegeben.