Dem Mobilfunk-Anbieter Mobilcom-Debitel wurden zwei Gebühren untersagt, mit denen das Unternehmen nach Ansicht des Gerichtes ohne Gegenleistung Geld von seinen Kunden generieren wollte. Das betrifft einerseits einen Pfand auf die SIM-Karte, andererseits eine Strafgebühr für die Nichtnutzung eines Tarifes.