24.03.2015 13:28 Uhr, Quelle: Heise
Amazon-Händler haften auch für irreführende Angebote von Amazon
Amazon-Marketplace-Händler haften auch für rechtlich unzulässige Produktbeschreibungen, die von Amazon selbst stammen: Das Landgericht Arnsberg schafft damit umfangreichere Prüfungspflichten.
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