Es soll eigentlich den Austausch von Informationen zwischen Firmen und Behörden regeln. Dem Entwurf zufolge dürfen Unternehmen künftig beliebige Daten ihrer Nutzer weitergeben. Einzig notwendige Rechtfertigung ist eine mögliche "Cyberbedrohung" durch Aktivitäten des Nutzers.