Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat die Berufungen von drei Klägern gegen die Erhebung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich durch den WDR abgewiesen. Der 2. Senat bestätigte damit die vorangegangenen Klageabweisungen der Verwaltungsgerichte Arnsberg und Köln.