Der vom Bundeswirtschaftministerium veröffentlichte Referentenentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes soll eigentlich für mehr Rechtssicherheit für Hotspot-Betreiber sorgen. Er knüpft die von der Internetwirtschaft geforderten Haftungsprivilegien aber an zahlreiche Bedingungen. Zudem finden sich einige unklare Formulierungen.