Ein kanadischer Staatsbürger sollte bei der Rückreise aus dem Urlaub in seine Heimat den Grenzbeamten Zugriff auf sein Smartphone gewähren, doch dieser weigerte sich, das Passwort herauszugeben. Das brachte ihm eine Anklage wegen der Behinderung von Grenzbeamten ein, ihm drohen nun eine hohe Geldstrafe sowie eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr.