Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Praxis, E-Books mit einem vergünstigten Mehrwertsteuersatz anzubieten gegen eine Verpflichtung der im europäischen Rahmen geschlossenen Mehrwertsteuerrichtlinie verstößt. Verleger und Buchhändler reagieren verärgert und verlangen eine Gleichbehandlung.