04.03.2015 08:55 Uhr, Quelle: Heise
Journalistenverband kritisiert Foto-Beschränkung im NSU-Prozess
Das OLG München hat die Regelung für Fotografen im NSU-Prozess eingeschränkt: Demnach dürfen Fotografen ab sofort nur noch am ersten und siebten Prozesstag jedes Monats vor Verhandlungsbeginn im Gerichtssaal fotografieren.
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