Dashcams sind nicht rechtsgültig als Unfallzeugen. Die Aufnahmen, die mit den Auto-Kameras gemacht werden, gelten im Falle eines Schadens nicht als Beweismittel, hat jetzt ein Richter beschlossen. Sein Urteil kippt ein früheres Urteil, das das Gegenteil behauptet und Dashcams quasi vor Gericht zugelassen hatte.