30.01.2015 17:56 Uhr, Quelle: CHIP
Erste Kündigung per WhatsApp: Warum dies rechtlich möglich ist
Einem 24-Jährigen Schweizer Arbeitnehmer wurde per WhatsApp gekündigt. In der Schweiz ist es rechtlich möglich, einen Arbeitnehmer per WhatsApp-Nachricht zu kündigen.
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