Versteckte Kosten bei Portalen, über die Flugreisen verkauft werden, dürften nun der Vergangenheit angehören. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat jetzt klargestellt, dass dem Verbraucher von Anfang an der endgültige Preis aller angezeigten Flüge angezeigt werden muss.