Anbieter müssen die Preise für Flugtickets laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs sofort mit allen Zuschlägen anzeigen. Das Urteil geht auf einen Streit aus dem Jahr 2008 mit Air Berlin zurück, doch geändert hat sich seitdem wenig. (Verbraucherschutz, Rechtsstreitigkeiten)