Das Landgericht Berlin hat sechzehn Klauseln der Herstellergarantie von Apple für unwirksam erklärt, teilt die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit. Apple hatte die Bedingungen bereits zur Anfang des Prozesses angepasst, muss sie nun aber erneut mit dem endgültigen Urteil der Richter abgleichen.