Kauft man sich einen neuen Mac oder ein anderes Apple-Produkt, bekommt man eine einjährige Hardware-Garantie für Material- und Herstellungsfehler. Wer die Garantie erweitern beziehungsweise verlängern möchte, der kann sich optional die Apple Care kaufen. Doch: 16 damit verbundene Klauseln sind offensichtlich gesetzeswidrig, erklärte nun das Landesgericht Berlin und kommt somit der Klage der Verbrauchterzentrale Bundesverband entgegen.