Ausgenommen sind allerdings Bestellungen für digitale Inhalte, deren "Lieferung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung und Ihrer Kenntnisnahme, dass Sie dadurch Ihr Widerrufsrecht verlieren, begonnen hat". US-Medien sorgen sich dennoch bereits um die in Europa erzielten Einkünfte von App-Entwicklern.