11.12.2014 18:55 Uhr, Quelle: golem
BGH-Urteil: Software aus Volumenlizenzen darf einzeln verkauft werden
Im Streit zwischen Adobe und Usedsoft hat der Bundesgerichtshof eine Revision abgewiesen. Die Richter haben dabei festgestellt, dass gebrauchte Software auch dann einzeln verkauft werden darf, wenn sie zuvor als Volumenlizenz erworben wurde. (, )
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