Das Oberlandesgericht Köln hat sich mit §23 der StVO befasst und ein Urteil des Amtsgerichts Köln aufgehoben durch das eine Autofahrerin wegen verbotswidriger Benutzung eines Mobiltelefons zu einer Geldbuße von 40€ verurteilt worden war. Wir steigen am besten direkt mit dem Gesetzestext ein. So heißt es im |