27.11.2014 17:28 Uhr, Quelle: golem
Bundesgerichtshof: Kopierschutzmaßnamen für Konsolen sind zulässig
Konsolen und Handhelds dürfen durch technische Maßnahmen vor der Verwendung von Schwarzkopien geschützt werden - selbst dann, wenn etwa eine Slot-1-Karte auch legal genutzt werden könnte. (, )
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