Die Artikel 29 Datenschutzgruppe stellt eine Richtlinie für die Umsetzung des EuGH-Urteils vor. Demnach sollen Suchmaschinen EU-Gesetze umgehen, wenn sie Löschanträge nicht für ihre .com-Domains umsetzen. Der Leitfaden der Datenschützer ist allerdings nicht rechtlich bindend.