26.11.2014 12:55 Uhr, Quelle: Heise
Deutschlandradio hätte Foto unter CC-BY-NC-Lizenz nutzen dürfen, wenn…
Anders als das Landgericht meint das Oberlandesgericht, dass das Deutschlandradio auf seiner Website ein für die "nicht-kommerzielle" Nutzung vorgesehenes Foto verwenden durfte – allerdings nur mit dem ursprünglichen Urhebervermerk.
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