Ein Ebay-Verkäufer darf eine Versteigerung nicht vorzeitig beenden, weil er die angebotene Sache anderweitig veräußert hat. Das gilt auch dann, wenn ein grobes Missverhältnis zwischen Kaufpreis und Warenwert besteht. Im vorliegenden Fall ging es um ein Auto, das für einen Euro bei Ebay eingestellt wurde.