Der iPhone-Hersteller hat möglicherweise gegen Wettbewerbsgesetze verstoßen. Der Klägerin zufolge greift Apple durch den Bug in ihr Vertragsverhältnis mit Verizon Wireless ein. Laut Richterin Lucy Koh muss die Klägerin ein Recht auf den Erhalt aller Textnachrichten nicht nachweisen.