Eigentlich bräuchte es in Deutschland keinen Mangel an öffentlichen Internet-Zugängen geben. WLAN-Hotspots, die in der Theorie für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, sind ausreichend vorhanden. Durch das Konstrukt der Störerhaftung ist an einen unproblematischen Zugriff aber kaum zu denken. ()