30.10.2014 18:27 Uhr, Quelle: golem

Haftungsprivilegien: Wann macht sich ein Hoster strafbar?

Auch im Strafrecht gelten für einen Hostprovider die Haftungsprivilegien aus dem Telemediengesetz. Ausgerechnet ein Programmierer, der 70 Internetseiten lokaler rechtsextremistischer Gruppen gehostet hat, findet damit in Berlin milde Richter. (, )

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