28.10.2014 17:54 Uhr, Quelle: ZDNet Deutschland

BGH überlässt Entscheidung zur Speicherung dynamischer IP-Adressen dem EuGH

Das Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wurde bis zur Klärung ausgesetzt. Zwei Fragen zur Auslegung der EG-Datenschutz-Richtlinie hat der BGH dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegt. Er muss nun klären, ob es sich bei IP-Adressen tatsächlich um personenbezogene Daten handelt.

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