23.10.2014 20:00 Uhr, Quelle: Heise

Bundesverwaltungsgericht: Bayern darf Kfz-Kennzeichen scannen

Das Bundesverwaltungsgericht hat keine Bedenken gegen die in Bayern praktizierte massenhafte Erfassung von Autokennzeichen und den Abgleich der Daten mit Fahndungsdateien. Nun muss wohl das Verfassungsgericht ran.

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