Die Behörde verpflichtet Google mit einer Verwaltungsanordnung zu wesentlichen Änderungen bei der Datenverarbeitung. Durch technische und organisatorische Maßnahmen soll der Internetkonzern sicherstellen, dass die Nutzer selbst über die Verwendung der eigenen Daten zur Profilerstellung entscheiden können. Sollte Google dem nicht nachkommen, kann ein Zwangsgeld bis zu 1 Million Euro verhängt werden.