Bisher schrieb die Europäische Agentur für Flugsicherheit vor, das der Flugmodus des Mobilgeräts eingeschaltet sein muss. Jetzt erlaubt sie auch den Betrieb bei aktivierter WLAN- und Mobilfunkverbindung. Letztlich entscheidet aber die jeweilige Airline über die Nutzung an Bord.