24.09.2014 15:45 Uhr, Quelle: Heise

BKA speichert 1,5 Millionen personengebundene Hinweise

"Prostitution", "Geisteskrank", "Rocker": Das sind die Kategorien, die das BKA auch ohne einschlägige Vorstrafen über Bürger abspeichern darf. Dafür genügt ein begründeter Anfangsverdacht.

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