Das vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) postulierte Recht auf Vergessen, das Menschen gegenüber dem Suchmaschinenbetreiber Google einfordern können sollen, trieb schon einige Blüten. Und im aktuellen Fall versucht ein Mitarbeiter des Axel Springer-Verlags Beiträge im BildBlog unauffindbar zu machen. ()