Das hat das Landgericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands entschieden. Bisher erhielten Anwender, die sich an die im Impressum angegebene Support-Adresse richteten, oft nur eine automatisch generierte Antwort. Laut Gericht verstößt Google so gegen die Impressumspflicht nach dem Telemediengesetz.