11.09.2014 13:27 Uhr, Quelle: golem

EuGH-Urteil zu Urheberrecht: Bibliotheken dürfen ihre Werke digitalisieren

Öffentliche Bibliotheken dürfen ihre Bestände digitalisieren und ohne Zustimmung der Verlage an elektronischen Leseplätzen bereitstellen. Ausdrucken und Speichern auf USB-Stick sind jedoch nicht kostenlos erlaubt. (, )

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