11.09.2014 13:27 Uhr, Quelle: golem
EuGH-Urteil zu Urheberrecht: Bibliotheken dürfen ihre Werke digitalisieren
Öffentliche Bibliotheken dürfen ihre Bestände digitalisieren und ohne Zustimmung der Verlage an elektronischen Leseplätzen bereitstellen. Ausdrucken und Speichern auf USB-Stick sind jedoch nicht kostenlos erlaubt. (, )
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