07.05.2007 12:50 Uhr, Quelle: ComputerBase

Urteil: Volle Haftung für Forenbetreiber

Wie aus dem seit kurzem im Volltext vorliegenden Urteil der 24. Zivilkammer des LG Hamburg hervorgeht, das sich mit dem „Supernature“-Fall befasste, haftet der Forenbetreiber in vollem Umfang und auch ohne Kenntnis für die auf seiner Plattform getätigten Äußerungen.

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