04.09.2014 18:27 Uhr, Quelle: golem
Man-in-the-Middle: Bank haftet nicht bei Hack mit Smart-TAN-Plus-Verfahren
Wer beim Onlinebanking Opfer einer Man-in-the-Middle-Attacke wird und das Smart-TAN-Plus-Verfahren einsetzte, bekommt den Schaden nicht von der Bank erstattet. Das hat das Landgericht Darmstadt entschieden. (, )
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