04.09.2014 18:27 Uhr, Quelle: golem

Man-in-the-Middle: Bank haftet nicht bei Hack mit Smart-TAN-Plus-Verfahren

Wer beim Onlinebanking Opfer einer Man-in-the-Middle-Attacke wird und das Smart-TAN-Plus-Verfahren einsetzte, bekommt den Schaden nicht von der Bank erstattet. Das hat das Landgericht Darmstadt entschieden. (, )

Weiterlesen bei golem

Digg del.icio.us Facebook email MySpace Technorati Twitter

JustMac.info © Thomas Lohner - Impressum - Datenschutz