04.09.2014 14:28 Uhr, Quelle: CHIP
Yelp: Kunden konnten Scheiberei nicht beweisen
Freispruch für Yelp: Das Nutzerbewertungsportal soll sich Werbegelder erschlichen haben, indem nur negative Bewertungen über Kunden veröffentlicht wurden. Der Richter sah dies anders.
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