04.09.2014 06:37 Uhr, Quelle: ComputerBase

Doch keine Ausnahmen für WLAN-Störerhaftung

Eigentlich schien die Sache klar zu sein: Die Bundesregierung will die Verbreitung von offenen WLAN-Netzen fördern, indem zumindest gewerbliche Anbieter wie Hotels und Cafés von der Störerhaftung ausgenommen werden. Nun heißt es allerdings, dass die inhaltliche Ausgestaltung des Gesetzes noch nicht abgeschlossen sei.

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