Das Unternehmen kann gegen den Beschluss Berufung einlegen - und hat dies auch vor. Kläger war die Servicegesellschaft Taxi Deutschland. Bei Zuwiderhandlung drohen bis zu 250.000 Euro Strafe je Fahrt. Beförderungen, bei denen das Entgelt nicht die Gesamtkosten übersteigt, sind von der Regelung ausgenommen.