28.08.2014 10:09 Uhr, Quelle: Heise
BGH: Scannen eines zur Ansicht überlassenen Fotos ist zulässige Privatkopie
Wer ein bislang nicht veröffentlichtes Portraitfoto scannt, das ihm zu Zwecken der Bestellung übergeben wurde, verstößt nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs nicht gegen das Urheberrecht des Fotografen.
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