26.08.2014 18:09 Uhr, Quelle: golem

BGH-Urteil: Privatkopien auch von unveröffentlichten Werken erlaubt

Die Erlaubnis von Privatkopien gilt nicht nur für veröffentlichte Werke. Private Porträtaufnahmen von Fotografen dürfen für eigene Zwecke eingescannt werden. Eine Schaffensblockade sei dadurch nicht anzunehmen. (, )

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