Im Streit um das Leistungsschutzrecht sind die Presseverlage mit der Kartellbeschwerde gegen Google gescheitert, meldet die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ). Es bestehe kein hinreichender Anfangsverdacht, um ein Missbrauchsverfahren einzuleiten, sagte Bundeskartellamt-Präsident Andreas Mundt.