Die deutschen Verleger haben vom Kartellamt einen Korb bekommen, die Wettbewerbshüter hat eine Beschwerde gegen den Suchmaschinenriesen abgewiesen, ja abgeschmettert. Die VG Media, die das Leistungsschutzrecht abwickeln soll, argumentiere "nicht schlüssig" und soll zudem selbst kartellrechtlich aufpassen. ()